Häufig gestellte Fragen
FAQ
Wann muss ein Koordinator bestellt werden?
Wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmern:innen von zumindest zwei Firmen beschäftigt werden, muss der/die Bauherr:in einen Koordinator für Planungs- und Baustellenkoordination bestellen.
Was ist eine Vorankündigung?
Eine Vorankündigung beim Arbeitsinspektorat muss für alle Baustellen erfolgen die voraussichtlich mehr als 20 Arbeitnehmer:innen gleichzeitig beschäftigt und deren Arbeitsdauer mehr als 30 Tage oder 500 Personentage übersteigt. Die Meldung einer Vorankündigung ist Pflicht des Bauherrn, kann jedoch von CMB BauKG durchgeführt werden. Die Vorankündigung muss bis spätestens zwei Wochen vor Baubeginn beim Arbeitsinspektorat eingelangt sein.
Wie lange vor Baubeginn muss eine Planungskoordination vorliegen?
Eine Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten erfolgen und dem Arbeitsinspektorrat übermittelt werden. Das gilt für Baustellen auf denen voraussichtlich mehr als 20 Arbeitnehmern:innen gleichzeitig beschäftigt werden und die Dauer der Arbeiten mehr als 30 Tage beträgt. Zum Baubeginn zählen auch Rodungen oder Abbrucharbeiten.
Was ist ein SiGe-Plan?
SiGe-Plan steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Darin beschreibt der Planungskoordinator alle sicherheitstechnischen Maßnahmen, speziell auf Ihr Projekt abgestimmt. Dieser Plan muss in der Vorbereitungsphase erarbeitet werden und bei Baubeginn (schließt Abbruch und Rodungen mit ein) auf der Baustelle aufliegen. In der Ausführungsphase (Baubeginn bis Fertigstellung) wird der SiGe-Plan vom Baustellenkoordinator regelmäßig auf seine Umsetzung kontrolliert und angepasst. SiGe-Pläne müssen für alle Bautätigkeiten erstellt werden, die einer Meldung beim Arbeitsinspektorat unterliegen (Infos siehe: Was ist eine Vorankündigung?).
Übernimmt CMB auch die Projektleitung?
Die Projektleitung obliegt grundsätzlich dem/der Bauherr:in. Eine Beauftragung von Projektleiter:innen ist nicht verpflichtend. Gerne stehen wir ihnen bei der Planungs- und Baustellenkoordination zur Seite.
Warum sind Unterlagen für spätere Arbeiten wichtig?
Auch nach Fertigstellung einer Baustelle müssen Sicherheitsstandards zum Schutz von Arbeitnehmer:innen nachhaltig bedacht werden. In den Unterlagen für spätere Arbeiten werden die Merkmale des Bauwerks beschrieben (alle Zugänge, Anschlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen, etc.). CMB BauKG berät sie gerne welche Pläne und Dokumente hierfür erforderlich sind.
Wer haftet bei Unfällen?
Wir protokollieren Gefahren während des Bauprozesses sofort und setzen sie umgehend in Kenntnis. Werden die Bestimmungen des BauKG nicht eingehalten, gelten die Verwaltungsstrafbestimmungen gemäß § 10 BauKG. Kommt es zu Arbeitsunfällen mit Körperverletzung oder Todesfolge oder besteht eine öffentlichen Gefährdung sind auch die Strafgerichte damit befasst.
Wann kommt das Arbeitsinspektorat auf die Baustelle?
Das Arbeitsinspektorat kann jederzeit eine Baustelle kontrollieren. Emphatische Kommunikation steht im Fokus unseres Wirkens. Im Falle von Ungereimtheiten kooperieren wir mit dem Arbeitsinspektorat und ziehen es rechtzeitig zu Rate um mit allen Beteiligten etwaige Mängel der Arbeitnehmersicherheit auszugleichen.
Ihre Baustelle ist in Kärnten, Tirol, Salzburg, Oberösterreich oder Vorarlberg?
Über die österreichische Vereinigung für Baukoordination für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz können sie nach weiteren Anbietern für unsere Leistungen, direkt in ihrer Nähe, suchen:
Servicebroschüre zum Download
AUVA Leitlinie für Bauherr:innen
https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.544304&version=1445416457
Quellen und weitere Informationen
ARBEITSINSPEKTORAT Koordination bei Bauarbeiten
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Branchen/Branchen/Koordination_bei_Bauarbeiten.html