+43 31 15 21 674 office@cmb-plan.at

Wir sind Ihr Partner für
Sicherheitskoordination auf Ihrer Baustelle.

Als Koordinatoren für Arbeitssicherheit helfen wir Ihnen bei der Erfüllung der Pflichten gemäß
Bauarbeiten-Kordinations-Gesetz .BauKG

Unser Angebot

Protokoll CMB Bauplanung

Warum?

Professionelle Verantwortung

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Protokoll CMB Bauplanung

Wie?

Fachgerechte Koordination

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Protokoll CMB Bauplanung

Für wen?

Jede Baustellenart

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Über uns

Das Bauarbeiten-Koordinations-Gesetz, kurz BauKG, ist ein sehr junges Gesetz (1999). Es beschreibt Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen. Von Anfang an war die Schaffung von Bewusstsein für dieses wichtige Thema unsere Vision. Mittlerweile blicken wir auf eine gute Entwicklung der Sicherheitsstandards auf österreichischen Baustellen zurück und sind stolz auf unsere geleistete Pionierarbeit seit Richtlinienbeginn.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann muss ein Koordinator bestellt werden?

Wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmern:innen von zumindest zwei Firmen beschäftigt werden, muss der/die Bauherr:in einen Koordinator für Planungs- und Baustellenkoordination bestellen.

Was ist ein SiGe-Plan?

SiGe-Plan steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Darin beschreibt der Planungskoordinator alle sicherheitstechnischen Maßnahmen, speziell auf Ihr Projekt abgestimmt. Dieser Plan muss in der Vorbereitungsphase erarbeitet werden und bei Baubeginn (schließt Abbruch und Rodungen mit ein) auf der Baustelle aufliegen. In der Ausführungsphase (Baubeginn bis Fertigstellung) wird der SiGe-Plan vom Baustellenkoordinator regelmäßig auf seine Umsetzung kontrolliert und angepasst. SiGe-Pläne müssen für alle Bautätigkeiten erstellt werden, die einer Meldung beim Arbeitsinspektorat unterliegen (Infos siehe FAQ Was ist eine Vorankündigung?).

Was ist eine Vorankündigung?

Eine Vorankündigung beim Arbeitsinspektorat muss für alle Baustellen erfolgen die voraussichtlich mehr als 20 Arbeitnehmer:innen gleichzeitig beschäftigt und deren Arbeitsdauer mehr als 30 Tage oder 500 Personentage übersteigt. Die Meldung einer Vorankündigung ist Pflicht des Bauherrn, kann jedoch von CMB BauKG durchgeführt werden. Die Vorankündigung muss bis spätestens zwei Wochen vor Baubeginn beim Arbeitsinspektorat eingelangt sein.